Fahrzeugbewertung und Sachverständigengutachten bei Autohaus J. Greiner

Ob nach einem Unfall oder vor dem Verkauf, manchmal macht eine Fahrzeugbewertung Sinn. Auch ein Sachverständigengutachten sollte in bestimmten Fällen angefertigt werden. Hier bei Autohaus J. Greiner können unsere Gutachter sowohl eine Fahrzeugbewertung als auch ein Sachverständigengutachten zu Ihrem Auto anfertigen. Wir haben uns in diesem Gebiet spezialisiert und sind DER Experte für Fahrzeugbewertung und Gutachten in 95493 Bischofsgrün und Umgebung.

Für eine Fahrzeugbewertung kann sich jeder Fahrzeugbesitzer freiwillig entscheiden. Dann führt er sein Auto bei einem spezialisierten Betrieb, wie wir von Autohaus J. Greiner es sind, vor und erhält ein sogenanntes Wertgutachten. Das Wertgutachten ist das Papier, das am Ende einer Fahrzeugbewertung von dem Gutachter erstellt wird. Eine Fahrzeugbewertung macht Sinn, wenn Sie beispielsweise Ihr Auto verkaufen möchten. Dann können Sie schwarz auf weiß in dem Wertgutachten nachlesen, wie hoch der Wert Ihres Autos zu beziffern ist. Nur so können Sie sichergehen, dass Sie für Ihren Wagen auch den Betrag bekommen, den das Auto wirklich wert ist. So können Sie verhindern, dass Sie von Interessenten oder Händlern an der Nase herumgeführt werden – zumindest wissen Sie, wie hoch der Wert Ihres Autos ist.

Unser objektiver Gutachter untersucht Ihr Auto bei der Fahrzeugbewertung, indem er einen geschulten Blick wirft auf die grundsätzlichen Fahrzeugdaten wie Erstzulassung, Laufleistung und Ausführung; die Serien- und mögliche Sonderausstattung; sonstige Faktoren, die sich wertsteigernd auswirken können, wie beispielsweise kostspielige Reparaturen; anstehende Reparaturen wie Inspektionen, zu beseitigende Läsuren und vom Verschleiß in Mitleidenschaft gezogene Teile; nicht vorhandene Fahrzeugteile; etwaige Vorschäden durch einen Unfall und weitere Dinge, die zu einer Wertminderung beitragen.

Während eine Fahrzeugbewertung eine freiwillige Aktion ist, kommen viele Autofahrer um das Sachverständigengutachten nicht herum. Es spielt vor allem nach Unfällen eine Rolle. Werden zwei Autos in einen Unfall verwickelt, müssen Gutachter eingeschaltet werden, um die entstandenen Schäden an den Autos zu beziffern. Ein Gutachter bewertet den Schaden an einem Auto und nennt die genaue Höhe. So kann auch festgestellt werden, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden (s. u.) handelt.

Wer für die Gutachter zahlen muss, steht in Paragraph 91 der Zivilprozessordnung („Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht“) geschrieben: „Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren.“ Heißt auf Deutsch: Wer den Unfall verursacht hat und damit den Schadensersatzprozess verliert, zahlt den Gutachter (bzw. seine Versicherung).

Ist ein Sachverständigengutachten nötig, können wir Ihnen auch hier weiterhelfen. Wir haben anerkannte Kfz-Gutachter, die ein solches Gutachten durchführen können.

Gutachten: Wann ist ein Auto ein „Totalschaden“?

Im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen hört man oft den Begriff „Totalschaden“. Gerade bei Sachverständigengutachten spielt der Totalschaden eine große Rolle. Denn auf genau diesen überprüft der Gutachter ein Auto. Doch was ist ein Totalschaden überhaupt und wann wird ein Auto als solcher bewertet?

In den Nachrichten ist oft von einem Totalschaden die Rede, wenn es um Verkehrsmeldungen geht. Dabei sieht man manchmal auch Bilder von völlig zerstörten Fahrzeugen. Andere wiederum sehen gar nicht mal so zerstört aus, sind per Definition aber trotzdem ein Totalschaden. Da fragen sich viele Autofahrer, was das genau bedeutet.

„Ist das Fahrzeug so stark beschädigt, dass die Instandsetzung technisch oder wirtschaftlich problematisch ist, spricht man landläufig von einem Totalschaden. Der reine Reparaturschaden ist dann ein Totalschaden“, stellen die Experten von Bussgeldkatalog.org klar. Auch ein technischer Totalschaden, z. B. ein verzogenes Fahrgestell nach einem Auffahrunfall, führt demnach zu einem wirtschaftlichen Totalschaden. Der Unterschied: Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist eine Reparatur noch möglich, macht jedoch keinen Sinn, da sie teurer wäre, als das Auto wert ist. Bei einem technischen Totalschaden ist eine Reparatur nicht mehr möglich. Somit ergibt sich auch hier ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Bei Bagatellschäden kein Gutachter notwendig

Sogenannte Bagatellschäden spielen bei Unfällen und der Schadensregulierung eine große Rolle. Doch was ist damit genau gemeint, wann ist ein Schaden „nur“ eine Bagatelle? Darf man einen Gutachter einschalten? Wir haben die Antwort.

Schätzungsweise knallt es über 100.000 Mal – jedes Jahr – mit sogenannten Bagatellschäden als Folge. Wenn Autos bei einem Unfall nur leichte, oberflächliche Schäden davontragen, ist von Bagatellschäden die Rede. Man könnte auch grob von einer Lappalie sprechen. Eine genaue Definition für einen Bagatellschaden gibt es nicht, es kommt immer auf den Einzelfall an. Ein Kratzer oder oberflächlicher Lackschaden wiegt bei einem Luxusfahrzeug mehr als bei einem 10 Jahre alten Kleinwagen. Grob kann man jedoch sagen, dass es sich bei einem Bagatellschaden um oberflächliche Lackschäden wie Dellen, Kratzer oder Schrammen handelt, die zum Beispiel beim Einparken oder Rangieren entstehen können. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied 2004, dass ein Schaden an einem Auto als Bagatellschaden betrachtet werden kann, wenn die nötige Reparatur und Instandsetzung nicht mehr als 750 Euro kosten würde (Az. VI ZR 365/03). Andere Gerichte setzen die Preise jedoch auch höher an.

Auch bei einer Bagatelle müssen Sie die Polizei informieren, falls der Geschädigte nicht vor Ort ist, andernfalls begehen Sie Fahrerflucht.

In den allermeisten Fällen springt die Kfz-Haftpflichtversicherung bei Bagatellschäden ein, um den an einem anderen Fahrzeug entstandenen Schaden zu regulieren. Ein Gutachten ist für Bagatellschäden übrigens nicht notwendig und wird auch nicht von der Versicherung übernommen.

Wenn ein Schaden an Ihrem Auto entstanden ist, können Sie diesen im Rahmen Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung regulieren lassen. Kommen Sie am besten direkt zu Autohaus J. Greiner und wir schauen uns den Schaden an Ihrem Auto an und beraten Sie professionell und ehrlich. Wir sind Spezialisten für Unfallschäden in 95493 Bischofsgrün und Umgebung.

Auffahrunfall: Analytiker klärt, Gutachter bewertet

Sie passieren immer wieder und stets plötzlich: Auffahrunfälle. Ein Moment der Unaufmerksamkeit und es kracht gewaltig. Doch viele wissen gar nicht, wer bei einem Auffahrunfall eigentlich schuld ist. Der, der viel zu plötzlich bremst, oder der, der hinten reinfährt? Eine Frage, die ein Unfallanalytiker dann beantworten muss. Er rekonstruiert den Unfall und klärt die Schuldfrage. Im Anschluss bewertet der Kfz-Gutachter (Sachverständiger) die Höhe des Schadens.

Wir alle kennen diesen Moment, wenn ein Autofahrer vor uns plötzlich stark bremst oder wenn wir 3 Sekunden mal nicht auf die Straße gucken und das vorausfahrende Auto plötzlich nur noch einen Meter vom eigenen entfernt ist. Solche Momente sind gefährlich und stellen eine der häufigsten Unfallursachen dar. Wie der ADAC in seiner Unfallforschung festhält, gehören Auffahrunfälle zu der häufigsten Unfallart.

Wenn es dann wirklich passiert und laut knallt, kommt schnell die Schuldfrage auf. Viele sind sich sicher, dass immer der Auffahrende die Schuld trägt, schließlich hätte er ja ausreichend Abstand halten müssen. Dies stimmt so nicht ganz. Zwar „muss der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird“, wie es in Paragraph 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geschrieben steht, jedoch darf der Vorausfahrende nicht einfach ohne besonderen Grund bremsen (§ 4 StVO, Abschnitt 1). Das heißt, dass der Autofahrer, der vor Ihnen fährt, nur stark abbremsen darf, wenn er „aus zwingendem Grund handelt“ und einen hohen Schaden verhindern will. Tut er dies nicht, kann ihm eine Teilschuld zugesprochen werden. So oder so sollten Sie immer genug Abstand halten und mit einem plötzlichen Bremsen Ihres Vordermanns rechnen.