Autohaus J. Greiner ist DER Spezialist für Assistenzsysteme in 95493 Bischofsgrün und Umgebung!

Assistenzsysteme sind in aller Munde! Die Autobauer übertreffen sich gegenseitig, mit neuen, ausgeklügelten Systemen, die die nächste Fahrt erleichtern und sicherer machen sollen. Gut für alle Autofahrer: Denn so profitieren sie bereits in Kleinwagen von einem großen Plus an Sicherheit, Komfort und Unterstützung. Damit das so bleibt, helfen wir von Autohaus J. Greiner weiter, wenn Autofahrer in 95493 Bischofsgrün und Umgebung Probleme mit ihren Assistenzsystemen haben. Wir haben uns in dem Bereich spezialisiert und viel Erfahrung. Sprechen Sie uns an!

Funktioniert der Tempomat nicht so, wie er sollte? Ist die Rückfahrkamera plötzlich kaputt? Gehen die Scheibenwischer nicht mehr automatisch an, wenn es regnet? – Wo viele Assistenzsysteme sind, ist auch die Chance höher, dass mal eines defekt ist. Wenn ein Assistenzsystem streikt, kann das jedoch nicht nur weniger Komfort bedeuten, sondern sogar richtig gefährlich sein. Viele Autofahrer haben sich an die cleveren Helferlein gewöhnt. Nicht auszumalen, was passieren könnte, wenn ein Autofahrer, der stets mit Abstandssensor und Notbremsassistent fährt, auf ein Stauende zu rast und die Systeme nicht richtig funktionieren. Umso wichtiger ist es, dass Sie die in Ihrem Auto verbauten Assistenzsysteme regelmäßig von Spezialisten überprüfen lassen und sofort Reparaturen durchführen lassen, wenn etwas nicht so funktioniert, wie es sollte. Wir von Autohaus J. Greiner sind DER Spezialist für Assistenzsysteme in 95493 Bischofsgrün und Umgebung.

Das sind die 7 beliebtesten Auto-Ausstattungen der Deutschen

Ist es das Navigationsgerät, die Rückfahrkamera oder doch die Sitzheizung? – Welches Assistenzsystem wissen wir am meisten zu schätzen? Um der interessanten Frage nachzugehen, welche Ausstattungen und Assistenzsysteme Autofahrer bei einem Auto am meisten favorisieren, wurden die Sucheingaben beim Online-Gebrauchtwagenmarkt AutoScout24 analysiert. Das Ergebnis der Studie zeigt: Die meisten Autofahrer legen mehr Wert auf Nutzen als auf Optik. Das sind die 5 beliebtesten Auto-Ausstattungen:

  1. Wahrscheinlich haben die meisten es schon vermutet: Das beliebteste Auto-Ausstattungsmerkmal eines Deutschen ist das Navigationsgerät.
  2. Auf Platz 2 folgt ein ebenso praktischer Gehilfe im Straßenverkehr: die Einparkhilfe in Form einer Rückfahrkamera oder die klassischen piepsenden Sensoren.
  3. Bronze geht an die – vor allem im Winter beliebte – Sitzheizung.
  4. Ein weiterer praktischer Helfer, vor allem auf Autobahnen und bei längeren, geraden Strecken, ist auf Platz 4 gelandet: der Tempomat.
  5. Ob ein Umzug, ein größerer Einkauf oder eine Reise mit einem Wohnwagen ansteht, viele Autofahrer in Deutschland wollen eine Anhängerkupplung. Diese landet auf Platz 5 der beliebtesten Auto-Ausstattungen.
  6. Sie sind hell, kräftig und besonders nachts und auf Landstraßen eine nette Unterstützung – Xenonscheinwerfer landen auf Platz 6 des Rankings.
  7. Der letzte Platz (zumindest in dieser Liste) geht an einen Helfer für heiße Tage: Die Klimaautomatik, die im Gegensatz zur Klimaanlage mit einem Thermostat für Komfort sorgt.

Ersetzen Kameras einen kaputten Außenspiegel?

Enge Straßen, dicht aneinander parkende Autos – als Autofahrer kennen Sie sicher auch diese Situationen, in denen Sie nur noch hoffen, dass Ihr Auto als Ganzes und mitsamt seinen Außenspiegeln wieder aus ihr herauskommt. Denn: Eine kurze Unachtsamkeit reicht aus und schon hängt der Seitenspiegel nur noch an Kabeln herunter, hat eine aufgebrochene Verkleidung oder ein zersprungenes Glas. Dann ist der Frust groß – und die Unwissenheit auch: Fragen wie „Darf ich trotzdem noch weiterfahren?“ kommen auf. Um diese Frage zu beantworten, wollen wir einen Blick in die Straßenverkehrsordnung werfen. In Paragraph 56 StVZO „Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht“ steht geschrieben: „Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.“

Im Umkehrschluss heißt das tatsächlich, dass Sie mit einem kaputten Außenspiegel immer noch am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Denn die Rede ist von „Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht“. Hier kommt ein beliebtes Assistenzsystem ins Spiel: Rechtlich kann z. B. eine Rückfahrkamera oder eine 360-Grad-Kamera den Innenspiegel ersetzen.

Dass die Rückfahrkamera oder anderweitige Sensoren den Blick in einen funktionierenden Außenspiegel ersetzen, halten wir jedoch für zweifelhaft. Auch die Beamten der Polizei können ein Bußgeld von 15 Euro verhängen, wenn sie der Meinung sind, dass eine Sicht zu den Seiten, insbesondere zum Einsehen der toten Winkel, nicht gegeben ist. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder dem Verursachen eines Unfalls kann sich das Bußgeld auf über 100 Euro erhöhen und Punkte in Flensburg werden fällig.

Doch hinsichtlich einer Reparatur wollen wir Entwarnung geben: Befinden Sie sich mit kaputtem Außenspiegel auf direkter Fahrt zur Kfz-Werkstatt, drückt die Polizei meist ein Auge zu. Dabei sollten Sie besonders beim Abbiegen vorsichtig sein und den Schulterblick nicht vergessen. Also: Kommen Sie vorbei und wir helfen Ihnen gerne weiter und sorgen dafür, dass Ihr Außenspiegel wieder funktionstüchtig ist und Sie sicher und ohne Probleme weiterfahren können.

RDKS – was macht dieses Assistenzsystem für die Reifen?

Im Zusammenhang mit Reifen, Reifendruck, aber auch Assistenzsystemen stößt man oft auf den Begriff „RDKS“. Doch wofür steht die Abkürzung überhaupt und was hat es mit der RDKS-Pflicht auf sich? Wir erklären Ihnen das Assistenzsystem gerne im Folgenden.

Die Abkürzung „RDKS“ steht für „Reifendruckkontrollsystem“. Seit November 2012 müssen alle neuen, nach ECE-Richtlinien homologierten Fahrzeugmodelle mit einem Reifendruckkontrollsystem ausgestattet sein. Im November zwei Jahre später wurde das RDKS-System für alle Neuwagen beim Verkauf vorgeschrieben. RDKS, auch „TMPS“ (engl.: „Tire Pressure Monitoring System“), dient der Kontrolle der Reifen und des Reifendrucks, wie der ADAC gut erklärt: „Ein RDKS meldet gefährliche Reifendruckverluste im laufenden Betrieb und ermöglicht somit rechtzeitige Abhilfemaßnahmen. Dies gilt natürlich auch für die vielfach unentdeckten Stichverletzungen am Reifen, die einen langsamen Druckverlust über lange Zeit verursachen.“ Das RDKS muss bereits bei der Fahrzeugherstellung verbaut werden – eine spätere Nachrüstung ist nicht erlaubt. Es kann direkt oder indirekt in ein Fahrzeug integriert sein:

– Direktes RDKS: Ein direktes RDKS misst über Druck- und Temperatursensoren, die an allen Reifen vorhanden sind. Die speziellen Ventile haben einen direkten Kontakt zum Reifenfüllgas und liefern Daten über Druck und Temperatur per Funk an einen zentralen Empfänger. Die Auswertung wird auf dem Display im Cockpit für den Autofahrer sichtbar. Diese Art der Messung ist ziemlich genau und schnell. Dafür müssen Autofahrer mit einem Mehraufwand bei Wartung und Reifenwechsel rechnen.

– Indirektes RDKS: Beim indirekten RDKS wird der Reifendruck über ESP/ABS (ABS-Raddrehzahlsensoren) und die Reifendrehzahl durch die Veränderungen des Reifenabrollverhaltens ermittelt. Die Daten werden dann an die zentrale Steuereinheit (ECU = Electronic Control Unit) gesendet. Das indirekte RDKS ist nicht so genau wie das direkte RDKS und braucht zur Messung etwas mehr Zeit. Dafür ist die Wartung einfacher und es entsteht kein Mehraufwand beim Reifenwechsel.

Auffahrunfall trotz Abstandssensoren – bin ich voll schuldfähig?

Immer mehr Autos sind mit modernen Abstandssensoren ausgestattet, die zur Not auch für den Autofahrer bremsen. Doch wer ist schuld, wenn es trotzdem mal krachen sollte? Wir geben Antwort auf diese interessante Rechtsfrage.

So praktisch Einparkhilfen, Rückfahrkameras und eben auch Abstandssensoren zu sein scheinen, einen Rechtsschutz bei Unfällen bieten sie nicht. Wenn Sie einen Autounfall verursachen und die Schuld an nicht funktionierende Sensoren und Fahrunterstützungssysteme weitergeben wollen, werden Sie damit keinen Erfolg haben (s. u.). Sie dürfen und sollten Sensoren als Hilfe wahrnehmen, nicht jedoch als zweiten Fahrer, der Unfälle und gefährliche Situation wirklich verlässlich vermeidet.

Das Amtsgericht Gelsenkirchen hat in einem Urteil vom 03.05.2016 bei einem Unfall trotz Unterstützungssystem entschieden: „Der Einwand des Klägers, dass sein Fahrzeug mit einer Einparkautomatik ausgestattet ist, die die Verkehrslage automatisch überprüfen und das Fahrzeug bei Gefahr stoppen würde, ist unerheblich. Denn einerseits gebietet es die erhöhte Sorgfaltspflicht schon nicht, sich auf eine solche Einparkhilfe zu verlassen. Andererseits wird auch die Einparkautomatik des Klägerfahrzeugs noch dadurch aktiv gesteuert, dass beim Einparken durch den Fahrzeugführer Gas gegeben und gebremst werden muss.“